Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kfz & Getriebeservice Unna UG (haftungsbeschränkt) Dortmunder Straße 90 59427 Unna Geschäftsführer: Konstantinos Matsanis Handelsregister: Amtsgericht [BITTE ERGÄNZEN] HRB: [BITTE ERGÄNZEN] Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, soweit vorhanden: [BITTE ERGÄNZEN] Telefon: 02303 - 9469713 E-Mail: info@getriebe-unna.de Internet: www.info@getriebe-unna.de Stand: 08.2026 1. Geltungsbereich Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Kfz & Getriebeservice Unna UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Kunden über:
- Diagnose- und Prüfleistungen,
- Wartungs- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen,
- Aus- und Einbau von Getrieben,
- Instandsetzung von Automatik-, DSG-, S-Tronic-, CVT- und Schaltgetrieben,
- Instandsetzung von Verteilergetrieben, Differentialen, Haldex-Kupplungen und Mechatroniken,
- Getriebespülungen und Ölwechsel,
- Lieferung oder Versand instand gesetzter beziehungsweise ausgetauschter Bauteile.
- Kunde im Sinne dieser AGB kann sowohl ein Verbraucher als auch ein Unternehmer sein.
- Individuelle Vereinbarungen im Auftrag oder Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Auftragserteilung
- Der Umfang der auszuführenden Arbeiten ergibt sich aus dem schriftlich, elektronisch, telefonisch oder vor Ort erteilten Auftrag.
- Der Kunde hat bekannte Mängel, frühere Reparaturen, Veränderungen am Fahrzeug sowie sonstige für die Arbeiten wichtige Umstände vollständig mitzuteilen.
- Der Auftragnehmer darf Probefahrten sowie Prüf- und Diagnosefahrten durchführen, soweit diese zur Fehlersuche, Reparaturkontrolle oder Funktionsprüfung erforderlich sind.
- Kostenvoranschläge und Angebote sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
3. Telefonische Preisangaben und Pauschalpreise
- Eine telefonisch genannte Preisangabe oder ein telefonisch genannter Pauschalpreis beruht grundsätzlich auf den Angaben des Kunden und dem zu diesem Zeitpunkt erkennbaren oder üblicherweise zu erwartenden Reparaturumfang.
- Der telefonisch genannte Preis gilt nur für den dabei beschriebenen Schaden und den vereinbarten Leistungsumfang.
- Wird das Getriebe nach Eingang oder Ausbau geprüft und dabei ein größerer, zuvor nicht erkennbarer Schaden festgestellt, wird der endgültige Reparaturpreis entsprechend dem tatsächlich erforderlichen Reparaturumfang neu festgesetzt.
- Der Kunde wird über erhebliche zusätzliche Schäden und die daraus entstehenden Mehrkosten informiert. Weitergehende Arbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.
- Kann der Kunde nicht erreicht werden, darf der Auftragnehmer Maßnahmen durchführen, die zur Sicherung des Fahrzeugs oder des Getriebes notwendig sind. Weitergehende kostenpflichtige Reparaturen erfolgen nur, wenn sie bereits beauftragt wurden oder eine vorher vereinbarte Kostenobergrenze nicht überschritten wird.
4. Diagnose, Prüfung und Zerlegung
- Diagnose-, Prüf-, Auslese-, Demontage- und Zerlegungsarbeiten sind eigenständige, vergütungspflichtige Leistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Dies gilt auch, wenn nach der Prüfung kein Reparaturauftrag erteilt wird oder eine Instandsetzung technisch beziehungsweise wirtschaftlich nicht sinnvoll ist.
- Bestimmte Schäden können erst nach Ausbau, Zerlegung und Reinigung des Getriebes oder Bauteils festgestellt werden.
- Die Feststellung eines Fehlers im Rahmen der Diagnose bedeutet nicht automatisch, dass keine weiteren Fehler oder Folgeschäden vorhanden sind.
5. Kostenvoranschlag
- Ein Kostenvoranschlag enthält die voraussichtlich erforderlichen Arbeiten und Ersatzteile auf Grundlage des zum Zeitpunkt seiner Erstellung bekannten Schadensbildes.
- Zeigen sich während der Arbeiten zusätzliche Schäden oder notwendige Zusatzarbeiten, informiert der Auftragnehmer den Kunden, wenn der veranschlagte Preis wesentlich überschritten wird.
- Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags kann eine Vergütung berechnet werden, wenn dies vorher vereinbart wurde.
6. Ersatzteile und Austauschteile
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, neue, instand gesetzte oder qualitativ geeignete Ersatzteile zu verwenden, soweit im Auftrag nichts anderes vereinbart wurde.
- Ausgebaute Altteile gehen in das Eigentum des Auftragnehmers über, wenn sie im Rahmen eines Austauschsystems angerechnet wurden oder ihre Rückgabe nicht ausdrücklich spätestens bei Auftragserteilung vereinbart wurde.
- Gesetzliche oder herstellerbedingte Rückgabepflichten sowie Rechte Dritter bleiben unberührt.
- Vom Kunden selbst bereitgestellte Ersatzteile werden nur nach vorheriger Zustimmung eingebaut. Für Mängel, Schäden oder Verzögerungen, die auf solchen Teilen beruhen, haftet der Auftragnehmer nur, soweit er diese zu vertreten hat.
7. Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde muss richtige und vollständige Angaben zum Fahrzeug, zur Fahrzeugidentifikationsnummer, zum Getriebetyp, zu vorhandenen Fehlern und zu bereits durchgeführten Arbeiten machen.
- Bei zugesandten Getrieben oder Bauteilen hat der Kunde für eine sichere, geeignete und ausreichend stabile Verpackung zu sorgen.
- Der Kunde muss mitgesandte Anbauteile, Leitungen und Zubehörteile eindeutig kennzeichnen und den Lieferumfang dokumentieren.
- Schäden oder Mehraufwand aufgrund falscher Angaben, ungeeigneter Verpackung oder nicht vereinbarter Anbauteile können dem Kunden berechnet werden, soweit er diese zu vertreten hat.
8. Fertigstellung und Termine
- Angegebene Fertigstellungs- und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
- Verzögerungen aufgrund nicht rechtzeitig verfügbarer Ersatzteile, zusätzlicher Schäden, höherer Gewalt oder anderer vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Umstände verlängern die Ausführungsfrist angemessen.
- Der Auftragnehmer informiert den Kunden über wesentliche Verzögerungen.
9. Abnahme und Abholung
- Der Kunde ist verpflichtet, das fertiggestellte Fahrzeug oder Bauteil nach Mitteilung der Fertigstellung innerhalb einer angemessenen Frist abzunehmen und abzuholen.
- Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
- Entstehen durch eine verspätete Abholung zusätzliche Aufbewahrungs-, Stand- oder Lagerkosten, können diese berechnet werden, wenn der Kunde zuvor auf die Kosten hingewiesen wurde oder sie gesondert vereinbart wurden.
10. Preise und Zahlung
- Es gelten die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise. Alle gegenüber Verbrauchern genannten Endpreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Abholung, Abnahme oder Übergabe sofort ohne Abzug fällig.
- Der Auftragnehmer kann bei umfangreichen Arbeiten oder besonderen Ersatzteilbestellungen eine angemessene Vorauszahlung oder Abschlagszahlung verlangen, wenn dies vorab vereinbart wird.
- Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Verbraucher dürfen außerdem mit Forderungen aufrechnen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.
11. Pfandrecht und Zurückbehaltung
- Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Unternehmerpfandrecht an den aufgrund des Auftrags in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.
- Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.
12. Sachmängelrechte
- Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts wirksam Abweichendes vereinbart wurde.
- Der Kunde soll erkennbare Mängel möglichst unverzüglich nach Abholung oder Erhalt mitteilen. Die gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
- Der Auftragnehmer ist zunächst berechtigt, innerhalb einer angemessenen Frist Nacherfüllung zu leisten.
- Der Kunde muss dem Auftragnehmer das Fahrzeug oder betroffene Bauteil zur Prüfung und Nacherfüllung zur Verfügung stellen.
Keine Mängelansprüche bestehen für Schäden, die insbesondere verursacht wurden durch:
- unsachgemäße Bedienung oder Überlastung,
- Weiterbetrieb trotz erkennbarer Störung,
- Unfall- oder Fremdeinwirkung,
- fehlendes oder ungeeignetes Öl,
- nicht eingehaltene Wartungsintervalle,
- Veränderungen oder Reparaturen durch Dritte,
- Fehler anderer Fahrzeugkomponenten, die nicht Gegenstand des Auftrags waren.
Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Schaden zu vertreten hat.
- Für Unternehmer kann die Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch eine gesonderte Vereinbarung auf ein Jahr begrenzt werden. Ausgenommen bleiben insbesondere Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
13. Haftung
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Eine Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Für persönliche Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben und nicht ausdrücklich zur Verwahrung übergeben wurden, haftet der Auftragnehmer nur bei Verschulden.
14. Versand und Gefahrübergang
- Wird ein Getriebe oder ein anderes Bauteil versandt, müssen Versandart, Verpackung, Kosten und Transportversicherung gesondert vereinbart werden.
- Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung grundsätzlich erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher über.
- Gegenüber Unternehmern geht die Transportgefahr mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen über, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
- Äußerlich erkennbare Transportschäden sollen möglichst bei Übergabe dokumentiert und dem Transportunternehmen sowie dem Auftragnehmer mitgeteilt werden. Die gesetzlichen Rechte eines Verbrauchers werden durch eine unterlassene Meldung nicht eingeschränkt.
15. Eigentumsvorbehalt Gelieferte Ersatzteile, Austauschgetriebe und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Auftragnehmers, soweit sie nicht durch den Einbau wesentliche Bestandteile des Fahrzeugs geworden sind. 16. Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
- Verbrauchern kann bei außerhalb der Geschäftsräume oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.
- Soweit ein Widerrufsrecht besteht, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.
- Soll der Auftragnehmer bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnen, ist hierfür eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich.
17. Verbraucherstreitbeilegung Die Kfz & Getriebeservice Unna UG (haftungsbeschränkt) ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Name: Kfz und Getriebeservice Unna UG - Gf. Konstantinos Matsanis Anschrift: 59427 Unna Dortmunder Str. 90 Webseite: www.info@getriebe-unna.de 18. Datenschutz Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen enthält die gesonderte Datenschutzerklärung des Auftragnehmers. 19. Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaates nicht entzogen wird.
- Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers Gerichtsstand.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
|